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331.16 JVA CH-SO

§ 43 Hausordnung für die Justizvollzugsanstalt des Kantons Solothurn (HO JVA) - Allgemein

Beziehungen zur Aussenwelt
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§ 43 HO JVA · Allgemein

1. Die Kontaktpflege zu Personen ausserhalb der Vollzugseinrichtung erfolgt brieflich und telefonisch sowie im Rahmen von Besuchen, Ausgängen und Urlauben.

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