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331.16 JVA CH-SO

§ 42 Hausordnung für die Justizvollzugsanstalt des Kantons Solothurn (HO JVA) - Medikamente

Verbote
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§ 42 HO JVA · Medikamente

1. Besitz und Konsum von nicht vom Gesundheitsdienst abgegebenen Medikamenten sind auch während Ausgängen und Urlauben untersagt.

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