331.16
JVA
CH-SO
§ 42 Hausordnung für die Justizvollzugsanstalt des Kantons Solothurn (HO JVA) - Medikamente
Verbote
§ 42 HO JVA · Medikamente
1. Besitz und Konsum von nicht vom Gesundheitsdienst abgegebenen Medikamenten sind auch während Ausgängen und Urlauben untersagt.