331.16
JVA
CH-SO
§ 38bis Hausordnung für die Justizvollzugsanstalt des Kantons Solothurn (HO JVA) - Glücksspiele, Wetten und Lotterien
Verbote
§ 38bis HO JVA · Glücksspiele, Wetten und Lotterien
1. Es ist den Gefangenen untersagt, sich innerhalb der Vollzugseinrichtung an Glücksspielen, Wetten und Lotterien mit Geld- oder Werteinsätzen in irgendeiner Form zu beteiligen.