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331.16 JVA CH-SO

§ 38bis Hausordnung für die Justizvollzugsanstalt des Kantons Solothurn (HO JVA) - Glücksspiele, Wetten und Lotterien

Verbote
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§ 38bis HO JVA · Glücksspiele, Wetten und Lotterien

1. Es ist den Gefangenen untersagt, sich innerhalb der Vollzugseinrichtung an Glücksspielen, Wetten und Lotterien mit Geld- oder Werteinsätzen in irgendeiner Form zu beteiligen.

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