331.16
JVA
CH-SO
§ 37 Hausordnung für die Justizvollzugsanstalt des Kantons Solothurn (HO JVA) - Mittel
Tatbearbeitung und Wiedergutmachung
§ 37 HO JVA · Mittel
1. Tatbearbeitung und Wiedergutmachung sind Bestandteil des Vollzugsplans und dienen der Verhinderung oder Verminderung der Rückfallgefahr.
2. Gespräche zur Tatbearbeitung haben die Konfliktbearbeitung, Wege zur Tateinsicht und die Opferempathie zum wesentlichen Inhalt.
3. Im Rahmen der Vollzugsplanung werden verschiedene Möglichkeiten der Tatbearbeitung und Wiedergutmachung geprüft.