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331.16 JVA CH-SO

§ 31 Hausordnung für die Justizvollzugsanstalt des Kantons Solothurn (HO JVA) - Bibliothek

Bildung und Freizeitgestaltung
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§ 31 HO JVA · Bibliothek

1. Die Vollzugseinrichtung unterhält eine Bibliothek. Die Gefangenen können sich Informationsmaterial und Lesestoff ausleihen.

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