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331.16 JVA CH-SO

§ 28 Hausordnung für die Justizvollzugsanstalt des Kantons Solothurn (HO JVA) - Verwendung des Arbeitsentgelts

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§ 28 HO JVA · Verwendung des Arbeitsentgelts

1. Die Verwendung des Arbeitsentgelts richtet sich nach den Richtlinien des Konkordats betreffend das Arbeitsentgelt.

2. ...

3. Die Gefangenen haben sich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten an den Kosten des Vollzugs, an Schadenersatz- und Genugtuungsleistungen, an Gerichts- und Verfahrenskosten, an Gesundheitskosten, an Sozialversicherungsbeiträgen und ähnlichen Kosten, die nicht durch Kostgelder abgegolten werden, zu beteiligen.

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