331.16
JVA
CH-SO
§ 26bis Hausordnung für die Justizvollzugsanstalt des Kantons Solothurn (HO JVA) - Beurteilung der Arbeitsleistung
Arbeit
§ 26bis HO JVA · Beurteilung der Arbeitsleistung
1. Die zuständigen Mitarbeitenden der Vollzugseinrichtung führen mit den Gefangenen in der Regel monatlich ein Einzelgespräch, in dessen Rahmen die Arbeitsleistungen besprochen und beurteilt werden.