331.16
JVA
CH-SO
§ 19 Hausordnung für die Justizvollzugsanstalt des Kantons Solothurn (HO JVA) - Tagesordnung
Alltag in der Vollzugseinrichtung
§ 19 HO JVA · Tagesordnung
1. Die Tagesordnung regelt insbesondere die Aufschluss-, Einschliess- und Arbeitszeiten. Sie wird den Gefangenen in angemessener Weise zugänglich gemacht.
2. ...
3. Die Gefangenen haben in der Regel täglich Anrecht auf einen Hoffreigang von mindestens einer Stunde.