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331.16 JVA CH-SO

§ 19 Hausordnung für die Justizvollzugsanstalt des Kantons Solothurn (HO JVA) - Tagesordnung

Alltag in der Vollzugseinrichtung
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§ 19 HO JVA · Tagesordnung

1. Die Tagesordnung regelt insbesondere die Aufschluss-, Einschliess- und Arbeitszeiten. Sie wird den Gefangenen in angemessener Weise zugänglich gemacht.

2. ...

3. Die Gefangenen haben in der Regel täglich Anrecht auf einen Hoffreigang von mindestens einer Stunde.

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