331.16
JVA
CH-SO
§ 14bis Hausordnung für die Justizvollzugsanstalt des Kantons Solothurn (HO JVA) - Vollzugsbericht
Eintritt
§ 14bis HO JVA · Vollzugsbericht
1. Bei Gesuchen um wesentliche Vollzugsöffnungen, wie insbesondere Ausgang, Urlaub und bedingte Entlassung, sowie bei besonderen Vorkommnissen und dauerhaften Verlegungen in eine andere Vollzugseinrichtung verfasst die Leitung der Vollzugseinrichtung für die einweisenden Behörden und gegebenenfalls die involvierten Gerichtsbehörden einen Bericht über den Vollzugsverlauf.
2. Der Bericht äussert sich zu den Entwicklungen gemäss Vollzugsplanung und Vollzugsplan.
3. Bei aussergewöhnlichen Vorkommnissen wird die einweisende Behörde unverzüglich informiert.