331.12
JUVV
CH-SO
§ 33 Verordnung über den Justizvollzug (JUVV) - Inhalt der Behandlungsberichte
Vollzugsverfahren - Massnahmen - Gemeinsame Bestimmungen
§ 33 JUVV · Inhalt der Behandlungsberichte
1. Die Behandlungsberichte beinhalten insbesondere
a) die Diagnose und die Beschreibung der Behandlung;
b) Aussagen zu Zuverlässigkeit und Motivation des Gefangenen;
c) Angaben über die Einhaltung von Weisungen und Auflagen;
d) Aussagen zum Erreichen oder Nichterreichen von Behandlungszielen und zu den deliktsrelevanten Veränderungen;
e) die Einschätzung der allgemeinen und konkreten Legalprognose;
f) Empfehlungen betreffend Fortsetzung, Änderung oder Abbruch der Behandlung.