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331.12 JUVV CH-SO

§ 33 Verordnung über den Justizvollzug (JUVV) - Inhalt der Behandlungsberichte

Vollzugsverfahren - Massnahmen - Gemeinsame Bestimmungen
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§ 33 JUVV · Inhalt der Behandlungsberichte

1. Die Behandlungsberichte beinhalten insbesondere

a) die Diagnose und die Beschreibung der Behandlung;

b) Aussagen zu Zuverlässigkeit und Motivation des Gefangenen;

c) Angaben über die Einhaltung von Weisungen und Auflagen;

d) Aussagen zum Erreichen oder Nichterreichen von Behandlungszielen und zu den deliktsrelevanten Veränderungen;

e) die Einschätzung der allgemeinen und konkreten Legalprognose;

f) Empfehlungen betreffend Fortsetzung, Änderung oder Abbruch der Behandlung.

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