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331.12 JUVV CH-SO

§ 25 Verordnung über den Justizvollzug (JUVV) - Weitere Vollzugsstufen

Vollzugsverfahren - Normalvollzug - Offener und geschlossener Vollzug
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§ 25 JUVV · Weitere Vollzugsstufen

1. Das Amt kann im Normalvollzug im Rahmen eines Stufenkonzepts weitere Zwischenstufen, wie insbesondere die Unterbringung in einer Abteilung mit erhöhter Sicherheit oder das Wohnexternat, festlegen.

2. Es kann zudem Angebote des sicherheits- oder behandlungsorientierten Spezialvollzugs vorsehen, wobei in diesen Bereichen zusätzliche Zwischenstufen festgelegt und vom Normalvollzug abweichende Eckwerte definiert werden können.

3. Die Absätze 1 und 2 gelten sinngemäss für den Vollzug stationärer Massnahmen.

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