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331.11 JUVG CH-SO

§ 8bis Gesetz über den Justizvollzug (JUVG) - Migrationsbehörde

Zuständigkeiten - Behörden
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§ 8bis JUVG · Migrationsbehörde

1. Die Migrationsbehörde vollzieht die strafrechtlichen Landesverweisungen.

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