331.11
JUVG
CH-SO
§ 6 Gesetz über den Justizvollzug (JUVG) - Departement
Zuständigkeiten - Behörden
§ 6 JUVG · Departement
1. Das Departement übt die Aufsicht über die Anwendung dieses Gesetzes aus.
2. Ihm obliegen folgende Aufgaben
a)* Entscheid über Beschwerden gegen erstinstanzliche Verfügungen, sofern dieses Gesetz keine abweichenden Bestimmungen vorsieht;
b)* ...
c)* Erteilung von Bewilligungen an private Vollzugseinrichtungen;
cbis)* Erlass des Pflichtenhefts für die kantonale Justizvollzugskommission;
cter)* Treffen der Anordnungen im Zusammenhang mit dem Vollzug von strafrechtlichen Landesverweisungen;
d)* ...
e)* ...