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331.11 JUVG CH-SO

§ 6 Gesetz über den Justizvollzug (JUVG) - Departement

Zuständigkeiten - Behörden
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§ 6 JUVG · Departement

1. Das Departement übt die Aufsicht über die Anwendung dieses Gesetzes aus.

2. Ihm obliegen folgende Aufgaben

a)* Entscheid über Beschwerden gegen erstinstanzliche Verfügungen, sofern dieses Gesetz keine abweichenden Bestimmungen vorsieht;

b)* ...

c)* Erteilung von Bewilligungen an private Vollzugseinrichtungen;

cbis)* Erlass des Pflichtenhefts für die kantonale Justizvollzugskommission;

cter)* Treffen der Anordnungen im Zusammenhang mit dem Vollzug von strafrechtlichen Landesverweisungen;

d)* ...

e)* ...

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