Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
328.13 CH-SO

§ 14 Verordnung über die Begnadigung - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 14 Verordnung über die Begnadigung · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1973 in Kraft.

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