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326.1 CH-SO

§ 1 Übernahme der Schutzaufsicht durch den Kanton

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§ 1 Übernahme der Schutzaufsicht durch den Kanton

1. Die Schutzaufsicht wird von der Abteilung Bewährungshilfe des Polizei-Departementes ausgeübt.

Kanton Solothurn 326.1 § 2 Übernahme der Schutzaufsicht durch den Kanton →

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