326.1
CH-SO
Kanton Solothurn 326.1
4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Solothurn
Gesetzestext (4 Artikel)
1. Die Schutzaufsicht wird von der Abteilung Bewährungshilfe des Polizei-Departementes ausgeübt.
1. Für die Unterstützung von Personen, die der Schutzaufsicht unterstellt und in finanzielle Not geraten sind, wird ein Fonds in der Höhe von Franken 263169.25 errichtet.
1. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
1. Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten.