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322.12 CH-SO

§ 9 Verordnung über die Jugendstrafrechtspflege - c) Einschliessung aa) Räume und Institutionen

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§ 9 Verordnung über die Jugendstrafrechtspflege · c) Einschliessung aa) Räume und Institutionen

1. Inhaftierungen im Jugendstrafverfahren werden im kantonalen Untersuchungsgefängnis in Olten durchgeführt.

2. Der Jugendanwalt kann in begründeten Fällen Ausnahmen bewilligen.

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