322.12
CH-SO
§ 9 Verordnung über die Jugendstrafrechtspflege - c) Einschliessung aa) Räume und Institutionen
Aufgaben
§ 9 Verordnung über die Jugendstrafrechtspflege · c) Einschliessung aa) Räume und Institutionen
1. Inhaftierungen im Jugendstrafverfahren werden im kantonalen Untersuchungsgefängnis in Olten durchgeführt.
2. Der Jugendanwalt kann in begründeten Fällen Ausnahmen bewilligen.