321.3
CPP
CH-SO
§ 9bis Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EG StPO) - Orientierung der Öffentlichkeit über Strafverfahren nach Bundesrecht
Einführungsvorschriften zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung - Allgemeine Verfahrensvorschriften
§ 9bis EG StPO · Orientierung der Öffentlichkeit über Strafverfahren nach Bundesrecht
1. Die Orientierung der Öffentlichkeit über Strafverfahren nach Bundesrecht richtet sich nach Artikel 74 der Schweizerischen Strafprozessordnung (Strafprozessordnung, StPO) vom 5. Oktober 2007.