Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
321.3 CPP CH-SO

§ 7 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EG StPO) - Ausstandsentscheide (Art. 59 StPO)

Einführungsvorschriften zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung - Allgemeine Verfahrensvorschriften
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (48 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 7 EG StPO · Ausstandsentscheide (Art. 59 StPO)

1. Ausstandsgesuche gegen Angehörige des Polizeikorps behandelt der Oberstaatsanwalt oder die Oberstaatsanwältin nach Anhörung des Polizeikommandos.

← § 6bis EG StPO Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EG StPO) - Gegenstand § 8 EG StPO →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →