321.3
CPP
CH-SO
§ 42 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EG StPO) - Aufhebung und Entfernung von Erlassen
Aufhebung von bisherigem Recht; Inkrafttreten
§ 42 EG StPO · Aufhebung und Entfernung von Erlassen
1. Folgende Erlasse werden aufgehoben
a) Strafprozessordnung (StPO) vom 7. Juni 1970[18];
b) Kantonsratsbeschluss vom 12. Juni 1994 betreffend den Beitritt des Kantons Solothurn zum Konkordat über die Rechtshilfe und die interkantonale Zusammenarbeit in Strafsachen vom 5. November 1992[19].
2. Folgender Erlass wird aus der Gesetzessammlung entfernt
a) Konkordat über die Rechtshilfe und die interkantonale Zusammenarbeit in Strafsachen vom 5. November 1992[20].