Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
321.3 CPP CH-SO

§ 42 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EG StPO) - Aufhebung und Entfernung von Erlassen

Aufhebung von bisherigem Recht; Inkrafttreten
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§ 42 EG StPO · Aufhebung und Entfernung von Erlassen

1. Folgende Erlasse werden aufgehoben

a) Strafprozessordnung (StPO) vom 7. Juni 1970[18];

b) Kantonsratsbeschluss vom 12. Juni 1994 betreffend den Beitritt des Kantons Solothurn zum Konkordat über die Rechtshilfe und die interkantonale Zusammenarbeit in Strafsachen vom 5. November 1992[19].

2. Folgender Erlass wird aus der Gesetzessammlung entfernt

a) Konkordat über die Rechtshilfe und die interkantonale Zusammenarbeit in Strafsachen vom 5. November 1992[20].

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