Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
321.3 CPP CH-SO

§ 37 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EG StPO) - Festlegung der Vollzugskostenbeiträge (Art. 45 Abs. 5 und 6 JStPO)

Einführungsvorschriften zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung - Besondere Ausführungsbestimmungen zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung - Kosten
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§ 37 EG StPO · Festlegung der Vollzugskostenbeiträge (Art. 45 Abs. 5 und 6 JStPO)

1. Die Behörde, welche Schutzmassnahmen anordnet, entscheidet über die Kostenbeteiligung der oder des Jugendlichen und der Eltern.

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