Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
321.3 CPP CH-SO

§ 30 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EG StPO) - Amtliche Bekanntmachungen (Art. 444 StPO)

Einführungsvorschriften zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung - Vollstreckung der Strafentscheide
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (48 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 30 EG StPO · Amtliche Bekanntmachungen (Art. 444 StPO)

1. Amtliche Bekanntmachungen werden durch die Strafbehörde vorgenommen, deren Entscheid Anlass zur Bekanntmachung gab.

← § 29 EG StPO Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EG StPO) - Gegenstand § 31 EG StPO →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →