Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
321.3 CPP CH-SO

§ 25 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EG StPO) - Gebührentarif, Kosten (Art. 424 StPO)

Einführungsvorschriften zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung - Kosten
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§ 25 EG StPO · Gebührentarif, Kosten (Art. 424 StPO)

1. Die Erhebung der Verfahrenskosten richtet sich nach dem Gebührentarif, soweit die Schweizerische Strafprozessordnung keine Regelung enthält.

2. Die Übernahme der Kosten für den Besuch von Lernprogrammen gegen Gewalt gemäss Artikel 55a Absatz 2 StGB richtet sich nach Artikel 426 StPO.

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