321.3
CPP
CH-SO
§ 2 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EG StPO) - Anwendbarkeit auf das kantonale Strafrecht
Einführungsvorschriften zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung - Gegenstand
§ 2 EG StPO · Anwendbarkeit auf das kantonale Strafrecht
1. Die Bestimmungen der Schweizerischen Strafprozessordnung, der Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung und dieses Gesetzes finden unter Vorbehalt besonderer Bestimmungen auch auf das Strafrecht des Kantons und der Gemeinden Anwendung.