321.3
CPP
CH-SO
§ 1 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EG StPO) - Gegenstand
Einführungsvorschriften zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung - Gegenstand
§ 1 EG StPO · Gegenstand
1. Dieses Gesetz enthält die Ausführungsbestimmungen zur Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (JStPO).
2. Es enthält Ausführungsbestimmungen zu den Verfahren, den Kosten und Entschädigungen sowie zur Vollstreckung von Urteilen. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen anderer kantonaler Gesetze.
3. Der Bestand, die Organisation und die Befugnisse der Gerichtsbehörden sowie der Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft sind im Gesetz über die Gerichtsorganisation (GO) geregelt.