311.4
KOV
CH-SO
§ 5 Verordnung über die kantonalen Ordnungsbussen und den Vollzug der Ordnungsbussengesetzgebung durch die Transportpolizei (KOV) - Trunkenheit und unanständiges Benehmen
Übertretungstatbestände
§ 5 KOV · Trunkenheit und unanständiges Benehmen
1. Unanständiges, Sitte und Anstand verletzendes Verhalten in der Öffentlichkeit, insbesondere Verüben eines Skandals im angetrunkenen Zustand (§ 23 Abs. 2 Gesetz über das kantonale Strafrecht und die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches vom 14. September 1941): 100 Franken.