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311.4 KOV CH-SO

§ 5 Verordnung über die kantonalen Ordnungsbussen und den Vollzug der Ordnungsbussengesetzgebung durch die Transportpolizei (KOV) - Trunkenheit und unanständiges Benehmen

Übertretungstatbestände
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§ 5 KOV · Trunkenheit und unanständiges Benehmen

1. Unanständiges, Sitte und Anstand verletzendes Verhalten in der Öffentlichkeit, insbesondere Verüben eines Skandals im angetrunkenen Zustand (§ 23 Abs. 2 Gesetz über das kantonale Strafrecht und die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches vom 14. September 1941): 100 Franken.

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