311.1
CH-SO
§ 89 Gesetz über das kantonale Strafrecht und die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches - Inkrafttreten
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 89 Gesetz über das kantonale Strafrecht und die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches · Inkrafttreten
1. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1942 in Kraft.