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311.1 CH-SO

§ 89 Gesetz über das kantonale Strafrecht und die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 89 Gesetz über das kantonale Strafrecht und die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches · Inkrafttreten

1. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1942 in Kraft.

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