311.1
CH-SO
§ 33 Gesetz über das kantonale Strafrecht und die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches - Begünstigung der Entweichung
Das kantonale Strafrecht - Besondere Bestimmungen - Einzelne Übertretungen - Übertretungen gegen die staatliche Ordnung
§ 33 Gesetz über das kantonale Strafrecht und die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches · Begünstigung der Entweichung
1. Wer vorsätzlich die Entweichung von Straf- oder Untersuchungsgefangenen sowie von Anstaltsversorgten begünstigt, insbesondere wer solchen Unterschlupf gewährt oder Zivilkleider zur Verfügung stellt, wird, sofern nicht eine strengere Strafbestimmung in Anwendung kommt, mit Haft oder Busse bestraft.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
Jug.2016.432 · vd (art. 2, 11, 23, 24, 33, 34 DPMin)
Juvenile Drug and Property Damage Conviction Upheld Despite Expert Testimony Request
Cited in the grounds for rejecting the appeal and confirming the lower court's decision regarding the applicability of the Juvenile Penal Procedure.