Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
311.1 CH-SO

§ 31 Gesetz über das kantonale Strafrecht und die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches - Ungehorsam gegen die Polizei

Das kantonale Strafrecht - Besondere Bestimmungen - Einzelne Übertretungen - Übertretungen gegen die staatliche Ordnung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (47 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 31 Gesetz über das kantonale Strafrecht und die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches · Ungehorsam gegen die Polizei

1. Wer der Anordnung oder Aufforderung nicht nachkommt, die ein Polizeibeamter innerhalb seiner Befugnisse erlässt, wird mit Haft bis 8 Tage oder Busse bestraft.

← § 30ter Gesetz über das kantonale Strafrecht und die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches Anwendbarkeit des Strafgesetzbuches: Allgemeiner Teil § 31bis Gesetz über das kantonale Strafrecht und die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)

BKBES.2020.129 · so (Art. 31 Abs. 1 lit. b JStG)
Appeal Against Dismissal of Minor Theft and Trespassing Complaint Due to Expiry of Limitation Period
Cited in the reasoning regarding the prescription period for the trespass charge.
BKBES.2020.130 · so (Art. 31 Abs. 1 lit. b JStG)
Prosecutor's Decision Upheld: Statute of Limitations Barred Minor Offense Charges
This provision regarding the statute of limitations for trespass was mentioned as an additional basis for non-prosecution.