311.1
CH-SO
§ 25 Gesetz über das kantonale Strafrecht und die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches - Beunruhigung der Bevölkerung und falscher Alarm
Das kantonale Strafrecht - Besondere Bestimmungen - Einzelne Übertretungen - Übertretungen gegen den öffentlichen Frieden
§ 25 Gesetz über das kantonale Strafrecht und die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches · Beunruhigung der Bevölkerung und falscher Alarm
1. Wer vorsätzlich die Bevölkerung durch falsche Nachrichten oder falschen Alarm in Angst und Schrecken versetzt,
2. wer durch wissentlich falsche Meldung Organe des öffentlichen oder gemeinnützigen Sicherheits- oder Hilfsdienstes (Polizei, Feuerwehr, Sanität, Rettungsstationen usw.) alarmiert,
3. wer durch wissentlich falsche Meldung Medizinalpersonen (Ärzte, Tierärzte, Apotheker) und Hebammen alarmiert,
4. wird mit Haft oder Busse bestraft.
5. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Busse.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)
STBEJ.2024.1 · so (Art. 25 Abs. 1 JStG)
Juvenile Sexual Coercion Conviction Upheld Despite Procedural Delay; Sentence Modified
Cited as the legal basis for imposing a custodial sentence (Freiheitsentzug) in juvenile criminal law.
STBEJ.2019.3 · so (Art. 25 Abs. 1 JStG)
Youth Property Offenses Appeal and Sentence Modification
Basis for imposing a custodial sentence (Freiheitsentzug) when other measures are insufficient.