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311.1 CH-SO

§ 2 Gesetz über das kantonale Strafrecht und die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches - Fahrlässigkeit

Das kantonale Strafrecht - Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Gesetz über das kantonale Strafrecht und die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches · Fahrlässigkeit

1. Die fahrlässig begangenen Übertretungen des kantonalen Strafrechts sind auch strafbar, sofern nicht nach dem Sinne der Vorschrift nur die vorsätzliche Begehung strafbar ist.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

STAPP.2010.30 · so (Art. 2 JStG)
Conviction Upheld, Sentence Waived Due to Reparation and Low Public Interest
Cited when assessing the public interest by comparing the case to situations where the Juvenile Penal Code would apply, focusing on education over punishment.