212.478.41
CH-SO
§ 39 Verordnung über die Überprüfung der allgemeinen Revision der Katasterschätzung - Ertragswert
Umfang der Überprüfung - Überprüfung in der Verkehrswertzone
§ 39 Verordnung über die Überprüfung der allgemeinen Revision der Katasterschätzung · Ertragswert
1. Der Ertragswert überbauter Grundstücke (§ 33 Abs. 2 dieser Verordnung) wird in allen Fällen überprüft.