212.478.41
CH-SO
§ 2 Verordnung über die Überprüfung der allgemeinen Revision der Katasterschätzung - Ausstehende Schatzungen
Überprüfung und Neueröffnung
§ 2 Verordnung über die Überprüfung der allgemeinen Revision der Katasterschätzung · Ausstehende Schatzungen
1. Noch nicht eröffnete Katasterwerte werden nach dieser Verordnung ermittelt und eröffnet.