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Kanton Solothurn 212.478.31

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Solothurn
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Die durch Kantonsratsbeschluss vom 2. Juli 1969 angeordnete neue Katasterschätzung tritt am 1. Januar 1982 in Kraft.

1. Der Regierungsrat erlässt die für die Nachführung des Schätzungswerkes notwendigen Bestimmungen.

1. Mit dem Inkrafttreten der neuen Katasterschätzung sind die Gesetze über die Handänderungsgebühr vom Vermögen in toter Hand vom 11. Hornung 1832/11. Mai 1835/24. Dezember 1856 und die dazugehörige Vollzugsverordnung vom 7. Jänner 1857 aufgehoben. Das entsprechende Initiativbegehren vom 23. Dezember 1963 ist damit erfüllt.

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