212.478.3
CH-SO
§ 2 Allgemeine Revision der Katasterschätzung
§ 2 Allgemeine Revision der Katasterschätzung
1. Der Regierungsrat wird beauftragt, eine neue Verordnung über die Katasterschätzung zu erlassen, worin er gestützt auf § 303 des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches und § 46 des Gesetzes über die direkte Staats- und Gemeindesteuer die Grundsätze über die Bewertung der Liegenschaften und Gebäude, die Organisation der Schätzung und das Verfahren festlegt.
2. Organisation und Verfahren sind möglichst einfach zu gestalten.