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212.478.3 CH-SO

§ 2 Allgemeine Revision der Katasterschätzung

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§ 2 Allgemeine Revision der Katasterschätzung

1. Der Regierungsrat wird beauftragt, eine neue Verordnung über die Katasterschätzung zu erlassen, worin er gestützt auf § 303 des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches und § 46 des Gesetzes über die direkte Staats- und Gemeindesteuer die Grundsätze über die Bewertung der Liegenschaften und Gebäude, die Organisation der Schätzung und das Verfahren festlegt.

2. Organisation und Verfahren sind möglichst einfach zu gestalten.

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