212.477.2
CH-SO
§ 1 Amtliche Vermessung: Unterteilung des Kantonsgebietes in Nachführungskreise
§ 1 Amtliche Vermessung: Unterteilung des Kantonsgebietes in Nachführungskreise
1. Nachführungskreise für die Amtliche Vermessung sind die Bezirke; das Gebiet von Grenchen und Bettlach bildet einen eigenen Nachführungskreis.