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212.477.1 GEONVVaV-SO CH-SO

§ 9 Verordnung über die amtliche Vermessung (VaV-SO) - Meldepflichten

Aufgaben - Laufende Nachführung der amtlichen Vermessung
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§ 9 VaV-SO · Meldepflichten

1. Dem Nachführungsgeometer oder der Nachführungsgeometerin werden folgende Daten übermittelt

a) durch die Amtschreibereien

1.* im Grundbuch eingetragene Grenzänderungen, Teilungen, Vereinigungen, Neueröffnung, Untergang und Heimfall von flächenmässig ausgeschiedenen Grundstücken;

2.* ...

3. Grundbuchmutationen, die nach einer Frist von 11 Monaten nach Eingang der Mutationsurkunde und einer Mahnung unter Hinweis auf die Kostenfolgen einer Rückmutation, nicht verurkundet wurden.

b) durch die Baubewilligungsbehörden: rechtskräftig erteilte sowie wegen Nichtbenutzung verfallene Bau- und Abbruchbewilligungen innerhalb von 2 Wochen.

c) durch die Gemeinden: Änderungen von Gemeinde- und Ortschaftsnamen, Änderungen von Lokalisationen, Hausnummern, sowie Änderungen von Eidgenössischen Gebäudeidentifikatoren (EGID) oder Eingangsidentifikatoren (EDID).

d) durch die Solothurnische Gebäudeversicherung: projektierte Neubauten, eingeschätzte Neubauten sowie Änderungen im Grundriss von versicherten Bauten.

2. ...

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