212.477.1
GEONVVaV-SO
CH-SO
§ 32 Verordnung über die amtliche Vermessung (VaV-SO) - Kostentragung durch den Kanton
Finanzierung - Ersterhebung, Erneuerung und periodische Nachführung
§ 32 VaV-SO · Kostentragung durch den Kanton
1. Die nach Abzug des Bundesbeitrages verbleibenden Kosten der Ersterhebung, der Erneuerung, der periodischen Nachführung und der Verfahren trägt der Kanton.