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212.477.1 GEONVVaV-SO CH-SO

§ 32 Verordnung über die amtliche Vermessung (VaV-SO) - Kostentragung durch den Kanton

Finanzierung - Ersterhebung, Erneuerung und periodische Nachführung
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§ 32 VaV-SO · Kostentragung durch den Kanton

1. Die nach Abzug des Bundesbeitrages verbleibenden Kosten der Ersterhebung, der Erneuerung, der periodischen Nachführung und der Verfahren trägt der Kanton.

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