Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
212.477.1 GEONVVaV-SO CH-SO

§ 28 Verordnung über die amtliche Vermessung (VaV-SO) - Unterhalt und Wiederherstellung von Hoheitsgrenzen

Finanzierung - Unterhalt
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (38 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 28 VaV-SO · Unterhalt und Wiederherstellung von Hoheitsgrenzen

1. Die Regulierung von Hoheitsgrenzen, der Unterhalt und das Anbringen besonderer Kantons- und Gemeindegrenzzeichen (§ 4) gehen zu Lasten der beteiligten Kantone beziehungsweise der beteiligten Gemeinden.

← § 27 VaV-SO Verordnung über die amtliche Vermessung (VaV-SO) § 29 VaV-SO →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →