212.477.1
GEONVVaV-SO
CH-SO
§ 28 Verordnung über die amtliche Vermessung (VaV-SO) - Unterhalt und Wiederherstellung von Hoheitsgrenzen
Finanzierung - Unterhalt
§ 28 VaV-SO · Unterhalt und Wiederherstellung von Hoheitsgrenzen
1. Die Regulierung von Hoheitsgrenzen, der Unterhalt und das Anbringen besonderer Kantons- und Gemeindegrenzzeichen (§ 4) gehen zu Lasten der beteiligten Kantone beziehungsweise der beteiligten Gemeinden.