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212.477.1 GEONVVaV-SO CH-SO

§ 2 Verordnung über die amtliche Vermessung (VaV-SO) - Fixpunkte Kategorie 2

Aufgaben - Unterhalt der amtlichen Vermessung
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§ 2 VaV-SO · Fixpunkte Kategorie 2

1. Das Amt für Geoinformation ist zuständig für die Verwaltung und Nachführung der Fixpunkte Kategorie 2.

2. Die Fixpunkte Kategorie 2 sind zu erhalten.

3. Vor der Ausführung von Arbeiten im Strassenareal oder in der Forst- und Landwirtschaft, durch welche Fixpunktzeichen Kategorie 2 beseitigt oder beschädigt werden könnten, ist das Amt für Geoinformation zu benachrichtigen. Es trifft die nötigen Vorkehren.

4. Die Errichtung eines neuen Fixpunktzeichens ist den betroffenen Grundeigentümern oder Grundeigentümerinnen unter Hinweis auf § 266 EG ZGB anzuzeigen.

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