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212.472 CH-SO

§ 29 Verordnung über die Führung des Grundbuches - Änderungen bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 29 Verordnung über die Führung des Grundbuches · Änderungen bisherigen Rechts

1. Die Änderungen wurden in den entsprechenden Erlassen nachgeführt.

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