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212.152 VAS CH-SO

§ 8bis Verordnung über die Aufsicht über Stiftungen (VAS) - Öffentlichrechtliche Stiftungen

Stiftungsaufsicht im allgemeinen
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§ 8bis VAS · Öffentlichrechtliche Stiftungen

1. Die §§ 3 - 8 gelten sinngemäss auch für die öffentlichrechtlichen Stiftungen nach § 1 Buchstabe abis dieser Verordnung.

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