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212.15 CH-SO

§ 4 Vereinbarung der Kantone Aargau und Solothurn über die BVG-Aufsicht - Berichterstattung

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§ 4 Vereinbarung der Kantone Aargau und Solothurn über die BVG-Aufsicht · Berichterstattung

1. Der Regierungsrat des Kantons Aargau übt die Aufsicht über die BVSA aus.

2. Die BVSA informiert den Regierungsrat des Kantons Solothurn jährlich schriftlich über die Aufsicht der Einrichtungen gemäss § 1 dieser Vereinbarung.

3. Änderungen bezüglich der Höhe des Dotationskapitals, Haftungsfälle der BVSA sowie Änderungen der kantonalen Gesetzgebung, welche die BVSA betreffen, werden dem Regierungsrat des Kantons Solothurn unverzüglich mitgeteilt.

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