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212.11 VZD CH-SO

§ 2 Verordnung über den Zivilstandsdienst (VZD) - Zivilstandsämter

Zivilstandskreise
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§ 2 VZD · Zivilstandsämter

1. Im Kanton Solothurn bestehen die im Anhang umschriebenen Zivilstandskreise mit den dort festgelegten Namen und Amtssitzen.

2. Es kann ein Sonderzivilstandsamt eingerichtet werden, welches die Aufgaben gemäss Artikel 2 ZStV erfüllt und als Zivilstandskreis das ganze Kantonsgebiet hat.

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