211.1
ZGB
CH-SO
§ 86 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches - Ersatzklage der unverheirateten Mutter Art. 295 ZGB
Zweiter Teil: Das Familienrecht - Zweite Abteilung: Die Verwandtschaft - Achter Titel: Die Wirkungen des Kindesverhältnisses - Zweiter Abschnitt: Die Unterhaltspflicht der Eltern
§ 86 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches · Ersatzklage der unverheirateten Mutter Art. 295 ZGB
1. Über die Ersatzklage der unverheirateten Mutter entscheidet der Amtsgerichtspräsident.