211.1
ZGB
CH-SO
§ 85 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches - Kosten Art. 293 ZGB
Zweiter Teil: Das Familienrecht - Zweite Abteilung: Die Verwandtschaft - Achter Titel: Die Wirkungen des Kindesverhältnisses - Zweiter Abschnitt: Die Unterhaltspflicht der Eltern
§ 85 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches · Kosten Art. 293 ZGB
1. Die Regelung über die Tragung und Bevorschussung der Unterhaltskosten ist dem öffentlichen Recht vorbehalten.