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211.1 ZGB CH-SO

§ 85 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches - Kosten Art. 293 ZGB

Zweiter Teil: Das Familienrecht - Zweite Abteilung: Die Verwandtschaft - Achter Titel: Die Wirkungen des Kindesverhältnisses - Zweiter Abschnitt: Die Unterhaltspflicht der Eltern
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§ 85 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches · Kosten Art. 293 ZGB

1. Die Regelung über die Tragung und Bevorschussung der Unterhaltskosten ist dem öffentlichen Recht vorbehalten.

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