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211.1 ZGB CH-SO

§ 60ter Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches - III. Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, Art. 34 PartG

Zweiter Teil: Das Familienrecht - Erste Abteilung: Das Eherecht - Vierter Titel: Die Ehescheidung und die Ehetrennung
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§ 60ter Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches · III. Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, Art. 34 PartG

1. §§ 60 und 60bis gelten sinngemäss für den Unterhaltsbeitrag nach Auflösung der eingetragenen Partnerschaft.

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