211.1
ZGB
CH-SO
§ 60ter Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches - III. Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, Art. 34 PartG
Zweiter Teil: Das Familienrecht - Erste Abteilung: Das Eherecht - Vierter Titel: Die Ehescheidung und die Ehetrennung
§ 60ter Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches · III. Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, Art. 34 PartG
1. §§ 60 und 60bis gelten sinngemäss für den Unterhaltsbeitrag nach Auflösung der eingetragenen Partnerschaft.