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211.1 ZGB CH-SO

§ 355 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches - A. Zuständigkeit I. Amtsgerichtspräsident

Fünfter Teil: Das Obligationenrecht - Dritte Abteilung: Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft (Vierundzwanzigster bis neunundzwanzigster Titel des OR)
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§ 355 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches · A. Zuständigkeit I. Amtsgerichtspräsident

1. Der Amtsgerichtspräsident ist zuständig

a)* zur Entziehung oder Beschränkung der Geschäftsführungs- oder Vertretungsbefugnis (Art. 565, 603, 767 Abs. 1 und 815 Abs. 2 OR);

b)* ...

c)* ...

cbis)* ...

d)* ...

e)* ...

f)* ...

g)* ...

h)* ...

i)* ...

j)* ...

k)* ...

l)* ...

m)* zur Bestimmung des wirklichen Werts von Stammanteilen (Art. 789 OR).

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