211.1
ZGB
CH-SO
§ 326 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches - A. Klage auf Vollzug von Schenkungsauflagen wegen öffentlicher Interessen Art. 246 Abs. 2 OR
Fünfter Teil: Das Obligationenrecht - Zweite Abteilung: Die einzelnen Vertragsverhältnisse - Zweiter Abschnitt: Die Schenkung, Miete und Pacht (Siebenter und achter Titel des OR)
§ 326 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches · A. Klage auf Vollzug von Schenkungsauflagen wegen öffentlicher Interessen Art. 246 Abs. 2 OR
1. Zur Anhebung der Klage auf eine im öffentlichen Interesse liegende Vollziehung von Schenkungsauflagen nach dem Tod des Schenkers ist, wenn es sich um ein Interesse der Gemeinde handelt, der Einwohnergemeinderat, wenn das Interesse mehrerer Gemeinden, eines Bezirks, mehrerer Bezirke oder des Kantons in Frage steht, der Regierungsrat zuständig.