211.1
ZGB
CH-SO
§ 306 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches - B. Folgen der Nichterfüllung, Fristansetzung bei Verzug des Schuldners Art. 107 Abs. 1 OR
Fünfter Teil: Das Obligationenrecht - Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen - Erster Abschnitt: Die Wirkung der Obligationen (Zweiter Titel des OR)
§ 306 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches · B. Folgen der Nichterfüllung, Fristansetzung bei Verzug des Schuldners Art. 107 Abs. 1 OR
1. Für die Ansetzung einer Frist zur nachträglichen Erfüllung im Falle des Verzuges des Schuldners bei einem zweiseitigen Vertrag ist der Amtsgerichtspräsident zuständig.