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211.1 ZGB CH-SO

§ 306 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches - B. Folgen der Nichterfüllung, Fristansetzung bei Verzug des Schuldners Art. 107 Abs. 1 OR

Fünfter Teil: Das Obligationenrecht - Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen - Erster Abschnitt: Die Wirkung der Obligationen (Zweiter Titel des OR)
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§ 306 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches · B. Folgen der Nichterfüllung, Fristansetzung bei Verzug des Schuldners Art. 107 Abs. 1 OR

1. Für die Ansetzung einer Frist zur nachträglichen Erfüllung im Falle des Verzuges des Schuldners bei einem zweiseitigen Vertrag ist der Amtsgerichtspräsident zuständig.

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